Hier finden sie eine Übersicht über den Ablauf der Therapie und die jeweiligen Kostenträger!
01.Private Krankenversicherung (& Beihilfe)
In einem gemeinsamen Erstgespräch besprechen wir zunächst die Rahmenbedingungen einer ambulanten Psychotherapie sowie Ihre persönlichen Anliegen und Ziele.Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) sowie der derzeitigen Abrechnungsempfehlungen. Die Kosten für eine Sitzung können je nach individuellem Anliegen variieren. Das Erstgespräch wird wie eine reguläre Sitzung berechnet.Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für ambulante Psychotherapie in vielen Fällen ganz oder teilweise. Der genaue Umfang der Erstattung ist jedoch abhängig von Ihrem individuellen Tarif, sodass ein Eigenanteil möglich sein kann.Die Kosten für probatorische Sitzungen sowie die anschließende Therapie werden in der Regel – je nach Vertrag – von Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe übernommen. Häufig steht ein bestimmtes Stundenkontingent zur Verfügung, ohne dass vorab ein gesonderter Antrag erforderlich ist.Es empfiehlt sich daher, die Konditionen Ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie zu klären. Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zur Antragstellung unterstütze ich Sie selbstverständlich gerne.
02. Kostenerstattungsverfahren (Gesetzliche Krankenversicherung)
Sollten Sie aufgrund eingeschränkter Kapazitäten keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten mit Kassensitz finden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
In diesem Verfahren kann eine ambulante Psychotherapie auch bei einer approbierten Psychotherapeutin bzw. einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung übernommen werden, sofern eine zeitnahe Behandlung im regulären Versorgungssystem nicht gewährleistet ist. Die Erstattung erfolgt in der Regel in Anlehnung an die üblichen Kassensätze; mögliche Eigenanteile können je nach Krankenkasse und individueller Abrechnung variieren.
Die konkreten Voraussetzungen, Abläufe und Erstattungshöhen unterscheiden sich je nach Krankenkasse und sollten vor Beginn der Behandlung direkt mit dieser abgestimmt werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Zugang zur Psychotherapie können Sie sich gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular an mich wenden.
03.
Selbstzahler
In diesem Fall ist kein Stundenkontingent festgelegt und Sie können frei über die Häufigkeit der Sitzungen sowie die Länge der Therapie entscheiden. Die Vergütung entspricht auch hier den oben genannten Konditionen. In einem persönlichen Telefonat oder gerne auch einem gemeinsamen Gespräch können wir die Details besprechen und durch ein transparentes Miteinander im Verlauf immer wieder die Therapiefrequenz Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.
04.
Berufsgenossenschaft



